Aus aktuellem Anlass muss darauf hingewiesen werden, dass beim Fischen nicht nur die Fischereiordnung, sondern auch sämtliche andere Gesetze und Gebote einzuhalten sind.
Nebenstehendes Schifffahrtszeichen bedeutet: Verbot für Sport- und Vergnügungsfahrzeuge. Das heißt, dass das Befahren des gekennzeichneten Bereichs mit Booten und sonstigen Wasserfahrzeugen verboten ist. Dies gilt selbstverständlich auch für uns Fischer.